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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20   

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https://dejure.org/2020,14749
OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20 (https://dejure.org/2020,14749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2020 - 3 S 36.20 (https://dejure.org/2020,14749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 3 S 36.20 (https://dejure.org/2020,14749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 6 Abs 1 VwGO, § 146 VwGO
    Schulrecht: Fehlende Heilbarkeit einer unterbliebenen Einzelrichterübertragung durch eine entsprechende Beschlussfassung nach Ergehen der eigentlichen Entscheidung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum schulischer Leistungen; kein ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 1 VvB, § 146 VwGO, § 58 SchulG BE, § 19 GrSchulV BE, Art 15 EUV 2016/679, § 64 Abs 8 S 2 SchulG BE, § 21 GrSchulV BE
    Beschwerde; fehlende Einzelrichterübertragung; Vollprüfung; Halbjahreszeugnis; Übergang auf grundständiges Gymnasium; Anspruch auf Neubenotung (verneint); Beurteilungsspielraum; arithmetische Notenermittlung; Bewertungsfehler; mündliche Teilnoten; vollständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20
    Dies ist verfassungsrechtlich insbesondere dann unproblematisch, wenn es - wie hier - weder um eine Prüfung geht, die Bedeutung für die Berufswahl hat, noch um eine Versetzungsentscheidung oder eine sonstige Entscheidung, von der der Zugang zu einem Bildungsweg abhängen würde (zum prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum bei Berufszugangsprüfungen vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - juris Rn. 49 ff.).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20
    Die vom Antragsteller erstrebte verbindliche Feststellung einer in der Vergangenheit liegenden Rechtsverletzung kann nur im Hauptsacheverfahren erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 7 VR 16.94 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2012 - OVG 6 S 33.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20
    Macht die Beschwerde danach mit Erfolg geltend, dass der angefochtene Beschluss unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und - wegen fehlender Anhördung - Art. 103 Abs. 1 GG ergangen ist, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. April 2016 - 11 S 393/16 - juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 6 S 33.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20
    Die vom Antragsteller erstrebte verbindliche Feststellung einer in der Vergangenheit liegenden Rechtsverletzung kann nur im Hauptsacheverfahren erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 7 VR 16.94 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2012 - OVG 6 S 33.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 3 S 36.20
    Macht die Beschwerde danach mit Erfolg geltend, dass der angefochtene Beschluss unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und - wegen fehlender Anhördung - Art. 103 Abs. 1 GG ergangen ist, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. April 2016 - 11 S 393/16 - juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 - juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2023 - 3 S 93.23

    Einstweilige Anordnung - Schulzuweisung - Anordnungsgrund - Antragstellung nach

    Macht die Beschwerde mit Erfolg geltend, dass das Verwaltungsgericht den Antrag nicht mangels Anordnungsgrundes hätte ablehnen dürfen, so hat das Beschwerdegericht umfassend - ohne Beschränkung auf das fristgerechte Beschwerdevorbringen nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2020 - OVG 3 S 36/20 - juris Rn. 7).
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